Im Frühjahr 2025 stehen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen an. Die Gewerkschaften fordern acht Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 350 Euro monatlich und wirksame Maßnahmen zur Entlastung, unter anderem drei zusätzliche freie Tage, Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten und ein Meine-Zeit-Konto. Außerdem sollen die Regelungen zur Altersteilzeit reaktiviert werden. Ende Dezember werden die Entgelttabellen im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen (TVöD) gekündigt, um die Möglichkeit zum Arbeitskampf zu eröffnen. Die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) finden am 24. Januar, 17. und 18. Februar sowie am 14. bis 16. März 2025 statt
Gewerkschaften / Entgelttabellen
Anpassung der Stufenlaufzeiten
Anpassung der Stufenlaufzeiten an die allgemeine Tabelle - Gehaltsmitteilung prüfen
Liebe Kolleg*innen,
seit dem 1. Oktober gelten für alle SuE-Beschäftigten, bei denen der TVöD gilt, die gleichen Stufenlaufzeiten wie in der allgemeinen Tabelle. Erreicht wurde diese Angleichung durch die Verkürzung der Stufenlaufzeit in der Stufe 2 und 3 der S-Tabelle um jeweils ein Jahr. Von dieser in der Tarifrunde 2022 erkämpften Verbesserung profitieren einige von euch.
Konkret bedeutet das:
· Wer am 01.10.2024 mehr als 2 Jahre in Stufe 2 war, steigt in Stufe 3 auf.
· Wer am 01.10.2024 mehr als 3 Jahre in Stufe 3 war, steigt in Stufe 4 auf.
Zusätzlich gibt es für mache Gruppen weitere Veränderungen:
Für Kolleg*innen in der S4, die bisher nur 4 Stufen hatten, gilt zudem:
· Wer am 01.10.2024 mehr als 4 Jahre in Stufe 4 war, steigt in Stufe 5 auf.
Für Kolleg*innen in der S8b, die auch in den Stufen 4 und 5 bisher länger Stufenlaufzeiten hatten, gilt zusätzlich:
· Wer am 01.10.2024 mehr als 4 Jahre in Stufe 4 ist, kommt in Stufe 5.
· Wer am 01.10.2024 mehr als 5 Jahre in Stufe 5 ist, steigt in Stufe 6 auf.
Für Beschäftigte in der S9 gibt es noch eine besondere Anpassung:
· Euer Bruttogehalt steigt zum 01.10.2024 „außerplanmäßig“, monatlich je nach Stufe um mind. 67,91 Euro bis zu 77,16 Euro.
Es ist daher wichtig, dass ihr einen Blick auf euren nächsten Gehaltszettel werft, um zu prüfen, ob ihr von einem Stufenaufstieg profitiert. Natürlich betrifft diese Änderung nicht alle, aber es lohnt sich. Sicher ist sicher! Die Informationen zur Verkürzung der Stufenlaufzeiten könnt ihr auch dem angehängten Flugblatt unseres Hauptvorstands entnehmen.
Flugblatt zum ausdrucken:






