Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte denken Sie daran, dass auch die Betriebsrente der
VBL oder der
EZVK rechtzeitig beantragt werden muss.
Mindestens 2 Monate vor Ihrem Renteneintritt muss der Antrag bei der
VBL oder der
EZVK vorliegen. Ansonsten verschiebt sich der Rentenanspruch. Auf der Internetseite der
VBL sowie auf der Internetseite der
EZVK kann man alle Details nachlesen, sich die Formulare herunterladen oder auch Onlineantanräge ausfüllen.